Hinweis zum Datenschutz: Beim Laden des Video-Players werden Daten an externe Dienstleister übertragen. Cookies werden dabei nicht gesetzt.

Dr. Alexander T. Schäfer -
Durch Spezialisierung zum Erfolg!

Über mich:

Ich bin seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 als selbstständiger Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. 2009 wurde ich zum Doktor jur. promoviert. Im selben Jahr erhielt ich durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel"Fachanwalt für Medizinrecht" verliehen. Seit dem Jahr 2012 bin ich zusätzlich auch Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Fachkanzlei für medizinisches Versicherungsrecht und Patientenrecht

Ich habe mich von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an immer schon klar positioniert. Deshalb vertrete ich ausschließlich Versicherte und Patienten. Aufträge von Behandlern oder Versicherungsunternehmen zur Abwehr von Forderungen aus Versicherungen nehme ich nicht an.

Ich konzentriere mich seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit vor allem auf die Gebiete des Schadensersatzrechts und des Versicherungsrechts. Im Schadensersatzrecht bin ich mittlerweile ganz überwiegend im Gebiet der Arzthaftung tätig. Im Versicherungsrecht liegt meine besondere Expertise im Recht der Personenversicherungen, und hier vor allem der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Unfallversicherung. Ich werde seit vielen Jahren als Experte für die Beantragung von BU-Renten empfohlen. Freiberufler, wie Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Architekten etc., vertrete ich zudem auch bei der Geltendmachung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit gegenüber den Versorgungswerken.

Ich glaube, dass man nur dann wirklich gut sein kann, wenn man sich spezialisiert. Bei mir sind es das Medizin- und Versicherungsrecht. Die Konzentration auf wenige Fachbereiche ermöglichte es mir, zu einem Spezialisten zu werden.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich in der Regel keine Mandate aus anderen Rechtsgebieten annehme.

Weil Ihr Anliegen für Sie von so großer Bedeutung ist, betreue ich Sie persönlich und bearbeite alle Fälle selbst. Sie sind von Anfang an eingebunden. So überlasse ich Ihnen in der Regel meine Schreiben vorab als Entwurf zur Stellungnahme. Über alle ein- und ausgehenden Nachrichten informiere ich Sie umgehend und übersende Kopien.

Sie schildern mir Ihr Anliegen am besten zunächst per Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Häufig erreichen Sie mich per Telefon auch persönlich. Ein erstes, orientierendes Gespräch ist für Sie kostenfrei. Sie können zudem immer einen persönlichen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren. Das ist aber nicht zwingend. Viele meiner Mandanten betreue ich telefonisch oder online (Teams, Skype).

Ich nehme alle Gerichtsverhandlungen persönlich wahr – in ganz Deutschland. Eine Terminvertretung durch einen Anwalt vor Ort erfolgt nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

Eine Erstberatung kostet üblicherweise 250 bis 350 Euro. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern und wenn eine Versicherung die Leistung abgelehnt hat, zahlt häufig die Rechtsschutzversicherung. Ansonsten ist eine Vergütung nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG), auf Stundensatzbasis oder auch (teilweise) erfolgsabhängig möglich.

Mandate außerhalb meiner Kerngebiete übernehme ich in der Regel nicht. Im Bereich des Schadensersatz- oder Versicherungsrechts mache ich in besonderen Fällen auch mal eine Ausnahme.

Bei Arzthaftungsfällen werde ich ferner nicht tätig, wenn es um Schadensersatz nach zahnärztlichen oder psychiatrischen Behandlungen geht. Bitte verzichten Sie auf entsprechende Anfragen.

Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gehört zum Sozialrecht. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen entsprechenden Fachanwalt.

Ich übernehme keine Mandate gegenüber gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

Beruflicher Werdegang

1997 - 2002 Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
2003 - 2005 Referendariat, Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
2005Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
2005 - 2007Angestellter Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei, Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht
Seit 2007Selbstständiger Rechtsanwalt
2009Promotion zum Doktor der Rechte an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg
2009Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Medizinrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
2012Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Versicherungsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Sonstige berufliche Tätigkeiten:

Dozent in der Heilberufsfort- und weiterbildung
Vorträge bei Fortbildungen für Versicherungsmakler

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein
Frankfurter Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Schäfer