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BU-Rente abgelehnt

Was mache ich, wenn der Versicherer den Antrag ablehnt?

Die Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kommt häufig einer Katastrophe gleich. Zum einen rückt die notwendige Existenzabsicherung in weite Ferne. Zum anderen zeigt der Versicherer damit, dass er Ihre Beschwerden und Beeinträchtigungen nicht ernst nimmt. Das ist eine schwere Belastung. Spätestens jetzt kommen Sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht mehr aus.

Wenn die BU-Rente abgelehnt wird, kann dies verschiedene Gründe haben. Die häufigsten sind:

  • Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss der Versicherung (Verschweigen von früheren Erkrankungen und Behandlungen);
  • Vorvertraglicher Versicherungsfall (Bestehen einer teilweisen oder vollständigen Berufsunfähigkeit schon bei Abschluss des Vertrages);
  • Unterlassene Mitwirkung bei der Prüfung des Leistungsfalls (Obliegenheitsverletzung);
  • Berufsunfähigkeit unter 50 %;
  • Wegfall der Berufsunfähigkeit.

Versuchen Sie nicht selbst, den Versicherer zu einer Änderung der Entscheidung zu bewegen. Sie werden damit fast nie Erfolg haben. Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Gemeinsam muss dann der Weg der Entscheidung der Versicherung überprüft und mögliche Fehler aufgezeigt werden. Neue Argumente können dazu führen, dass die Ablehnung nochmals überdacht und Leistungen doch bewilligt werden oder zumindest ein Vergleich geschlossen wird.

  • Ich werde als Experte für den BU-Leistungsantrag vom Verbraucherratgeber FINANZTIP – getestet 2017 und erneut 2020 - empfohlen.
  • Ich bin sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch für Versicherungsrecht.
  • Ich vertrete keine Versicherungsunternehmen, sondern nur Versicherte.
  • Ich habe über 15 Jahre Erfahrung mit der Beantragung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.
  • Ich betreue und bearbeite alle Fälle selbst.
  • Ich bin deutschlandweit tätig und nehme die Gerichtstermine persönlich wahr.
  • Ich erhalte seit Jahren TOP-Bewertungen für meine Tätigkeit.

In Fällen der Leistungsablehnung berechne ich meine Kosten üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese in der Regel diese Gebühren. Zuzahlungen entstehen gegebenenfalls nur bei den Reisekosten. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer für eine Klage einzuschalten.

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