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PUV-Neubemessung

Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer haben das Recht, den Grad der Invalidität jährlich überprüfen zu lassen, längstens aber bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Wird dabei eine höhere Invalidität festgestellt, muss der Versicherer nachbezahlen. Tritt eine Verbesserung des Gesundheitszustandes ein, muss der Versicherte womöglich einen Teil der bereits erhaltenen Versicherungssumme zurückzahlen. Das ist aber nicht bei allen Verträgen gleich geregelt. Als Versicherungsnehmer sollte man deshalb vorher prüfen, ob es sinnvoll ist, selbst eine Neubemessung zu starten.

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