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Wird die Private Unfallversicherung durch den Versicherer gekündigt, benötigen Sie anwaltliche Hilfe.
Rechtlich gesehen handelt es sich meistens nicht um eine Kündigung, sondern um eine Anfechtung oder einen Rücktritt.
Der Grund für eine solche Vertragsbeendigung liegt meistens im Vorwurf einer Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVA). Der Versicherer behauptet dann, Sie hätten bei Abschluss der Versicherung falsche oder unvollständigen Angaben zu früheren Erkrankungen und Behandlungen (oder sonstigen Umständen) gemacht. Mitunter wird der Vertrag auch „nur“ angepasst. Aber auch das kann bedeuten, dass der Versicherer die Leistungen verweigert.
Ursache einer unvollständigen oder falschen Auskunft zu Vorerkrankungen und -behandlungen kann eine falsche Beratung durch den Versicherungsmakler oder den Versicherungsvertreter sein. Manchmal ist auch ein bloßes Missverständnis der Grund. Ein Rettungsanker können dann Fehler im Rahmen der Belehrung über die Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben sein. Denn der Versicherer muss bei Abschluss des Vertrages ausführlich auf die Folgen derartiger Fehler hinweisen. Das geschieht nicht immer.
Eine Anfechtung, Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung ist immer ein Fall für den Anwalt!
Versuchen Sie nicht selbst, mit dem Versicherer zu verhandeln. Das kann dazu führen, dass dieser seine Entscheidung nochmals bestätigt. Dann ist es noch schwerer, eine Korrektur zu erreichen.
Suchen Sie nach anwaltlicher Hilfe! Ein Anwalt kann den Entscheidungsweg überprüfen. Dafür ist es notwendig, Ihre Patientenakten und den Antrag auf Abschluss der Versicherung auszuwerten und ob Sie hinreichend belehrt und Fristen eingehalten wurden.
In Fällen der Beendigung oder Anpassung des Vertrages berechne ich meine Kosten üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese in der Regel diese Gebühren.