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PUV-Leistung abgelehnt

Wenn Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung abgelehnt werden, muss genau analysiert werden, was der Grund dafür war. Hierfür ist dann unbedingt anwaltlicher Rat notwendig.

Wenn eine Private Unfallversicherung nicht zahlt, kann es viele Gründe dafür geben. Die häufigsten sind:

  • Fehlender Nachweis eines Unfalls im Sinne der Versicherungsbedingungen;
  • Mitwirken von Vorerkrankungen und Gebrechen;
  • Ausgeschlossener Unfall (Bewusstseinsstörung, Alkoholkonsum, Ärztliche Fehlbehandlung etc.)

In diesen Fällen muss genau geprüft werden, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist. Manche Verträge bieten auch verbesserte Bedingungen, die die Möglichkeiten des Versicherers, die Leistung zu verweigern, einschränken.

Wenn der Versicherer einmal die Leistungen abgelehnt hat, ist es nicht einfach, eine Änderung dieser Entscheidung zu erreichen. Man muss juristisch argumentieren, wenn der Versicherer den Fall nochmals prüfen und Leistungen auszahlen soll. Deshalb muss spätestens jetzt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wichtig ist, dass neben den Vertragsunterlagen die gesamte Kommunikation über die Leistungsbeantragung überprüft wird.

Ich berechne ich meine Kosten üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Werden Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung abgelehnt, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung (Privatrechtsschutz) diese in der Regel.

  • Ich bin sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch für Versicherungsrecht.
  • Ich vertrete keine Versicherungsunternehmen, sondern nur Versicherte.
  • Ich habe über 15 Jahre Erfahrung mit der Beantragung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.
  • Ich betreue und bearbeite alle Fälle selbst.
  • Ich bin deutschlandweit tätig und nehme die Gerichtstermine persönlich wahr.
  • Ich erhalte seit Jahren TOP-Bewertungen für meine Tätigkeit.

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