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Fluguntauglichkeitsversicherung

Die BU-Versicherung für Piloten und Flugbegleiter

Die Fluguntauglichkeitsversicherung (auch loss of licence Versicherung) stellt einen Spezialfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Diese kann als eigenständige Versicherung oder als besondere Klausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestaltet sein.

Die Fluguntauglichkeitsversicherung ist für das Cockpit- und Kabinenpersonal von Verkehrsflugzeugen, also Piloten und Flugbegleiter, wichtig. Sie benötigen ein sogenanntes medical (Flugtauglichkeitszeugnis), um ihren Beruf ausüben zu können. Die Fluguntauglichkeitsversicherung schützt gegen die Folgen einer vorübergehenden oder dauerhaften Fluguntauglichkeit. Wie auch bei der normalen BU-Versicherung greift der Versicherungsschutz schon während der Ausbildung.

Der Versicherungsfall tritt hier schon dann ein, wenn ein sogenannter Fliegerarzt eine Fluguntauglichkeit feststellt. Diese Feststellung ist dann auch für den Versicherer bindend. Die in der Berufsunfähigkeitsversicherung sonst übliche Prüfung, ob eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nicht erforderlich. Dieser Unterschied ist nicht trivial. Denn ein Nicht-mehr-Dürfen (festgestellte Fluguntauglichkeit) bedeutet nicht automatisch ein Nicht-mehr-können (50%ige Berufsunfähigkeit). Aber auch wenn in den meisten Fällen einer Fluguntauglichkeit eine (mindestens) 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, hat die Fluguntauglichkeitsversicherung den großen Vorteil, dass der Nachweis viel einfacher ist und die Prüfungsdauer sich wesentlich verkürzt.

Die Absicherung durch eine reine Fluguntauglichkeitsversicherung kann aber auch nachteilig sein. Denn auch in dieser Versicherung können Ausschlüsse enthalten sein, die bei einer herkömmlichen BU-Versicherung nicht enthalten sind. Am besten sind daher Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zusätzlich eine Fluguntauglichkeitsklausel enthalten.

Die Fluguntauglichkeitsversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für (angehende) Piloten und Flugbegleiter. Der besondere Nutzen liegt darin, dass die Versicherungsleistungen unter erleichterten Voraussetzungen gewährt werden, in der Regel nämlich bereits dann, wenn die Fluguntauglichkeit ärztlich bescheinigt wird. Allerdings kommt es dabei immer auf die genaue vertragliche Formulierung an. Eine FU-Versicherung kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzklausel in einer »normalen« Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

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