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Dr. Schäfer ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 selbstständig in Frankfurt am Main tätig. 2009 wurde er zum Doktor jur. promoviert. Im selben Jahr verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel"Fachanwalt für Medizinrecht". Seit dem Jahr 2012 ist er zusätzlich auch Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Dr. Schäfer positionierte sich von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an: Er vertritt ausschließlich Versicherte und Patienten. Aufträge von Behandlern oder Versicherungsunternehmen zur Abwehr von Forderungen aus Versicherungen nimmt er nicht an.
Ferner konzentriert sich Dr. Schäfer auf das Versicherungsrecht und das Schadensersatzrecht.
Im Versicherungsrecht liegt seine besondere Expertise im Recht der Personenversicherungen, und hier vor allem der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Unfallversicherung. Er wird seit vielen Jahren als Experte für die Beantragung von BU-Renten empfohlen. Freiberufler, wie Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Architekten etc., vertritt er auch bei der Geltendmachung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit gegenüber den Versorgungswerken.
Daneben hat sich mittlerweile auch die Gebäudeversicherung zu einem seiner Schwerpunkte entwickelt.
Nicht zuletzt ist Dr. Schäfer weiterhin auf dem Gebiet der Arzthaftung tätig.
Man ist nur dann wirklich gut, wenn man sich spezialisiert. Bei Dr. Schäfer sind es das Medizin- und Versicherungsrecht. Die Konzentration auf wenige Fachbereiche ermöglichte es ihm, zu einem Spezialisten zu werden.
Weil Ihr Anliegen für Sie von so großer Bedeutung ist, betreut Dr. Schäfer Sie persönlich und bearbeitet alle Fälle selbst. Sie sind von Anfang an eingebunden. So erhalten Sie in der Regel die Schreiben vorab als Entwurf zur Stellungnahme. Über alle ein- und ausgehenden Nachrichten werden Sie umgehend informiert und erhalten Kopien.
Sie schildern Ihr Anliegen am besten zunächst per Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Häufig erreichen Sie Dr. Schäfer auch direkt. Ein erstes, orientierendes Telefonat ist für Sie kostenfrei. Viele seiner Mandanten betreut Dr. Schäfer telefonisch oder online (Teams, Skype). Sie können zudem aber immer einen persönlichen Termin in der Kanzlei vereinbaren.
Dr. Schäfer nimmt alle Gerichtsverhandlungen persönlich wahr – entweder vor Ort in ganz Deutschland oder, wenn möglich und gewünscht, per Videoverhandlung. Eine Terminsvertretung durch einen anderen Anwalt vor Ort erfolgt nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Eine Erstberatung kostet üblicherweise zwischen 250 und 350 Euro. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern und wenn eine Versicherung die Leistung abgelehnt hat, zahlt häufig die Rechtsschutzversicherung. Ansonsten ist eine Vergütung nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG), auf Stundensatzbasis oder erfolgsabhängig möglich.
Mandatsanfragen außerhalb der Kerngebiete Medizin- und Versicherungsrecht werden üblicherweise abgelehnt.
Bei Arzthaftungsfällen wird Dr. Schäfer ferner nicht tätig, wenn es um Schadensersatz nach zahnärztlichen oder psychiatrischen Behandlungen geht. Bitte verzichten Sie auf entsprechende Anfragen.
Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gehört zum Sozialrecht. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen entsprechenden Fachanwalt.
Dr. Schäfer übernimmt keine Mandate gegenüber gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
1997 - 2002 | Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main |
2003 - 2005 | Referendariat, Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe |
2005 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
2005 - 2007 | Angestellter Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei, Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht |
Seit 2007 | Selbstständiger Rechtsanwalt |
2009 | Promotion zum Doktor der Rechte an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg |
2009 | Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Medizinrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main |
2012 | Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Versicherungsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main |
Dozent in der Heilberufsfort- und weiterbildung
Vorträge bei Fortbildungen für Versicherungsmakler
Deutscher Anwaltverein
Frankfurter Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Das F.A.Z. Institut hat Dr. Alexander T. Schäfer auf Basis einer unabhängigen Auswertung als TOP Anwalt 2026 Medizin- und Versicherungsrecht ausgezeichnet.