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Dr. Alexander T. Schäfer -
Durch Spezialisierung zum Erfolg!

⚖️ Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Frankfurt am Main. Seit über 20 Jahren vertritt er bundesweit Versicherungsnehmer und Patienten bei komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen, Versorgungswerken und Behandlern.

Sein Schwerpunkt liegt insbesondere auf:

Dr. Schäfer ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 selbstständig in Frankfurt am Main tätig. 2009 wurde er zum Dr. jur. promoviert. Im selben Jahr verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2012 ist er zusätzlich Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Das F.A.Z. Institut zeichnete Dr. Schäfer auf Basis einer unabhängigen Auswertung als TOP Anwalt 2026 aus.

🛡️ Fachkanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht

Dr. Schäfer hat sich bewusst spezialisiert: Er vertritt ausschließlich Versicherte und Patienten.

Mandate von Versicherungsunternehmen oder Behandlern zur Abwehr von Ansprüchen nimmt er grundsätzlich nicht an.

Diese klare Positionierung ermöglicht eine konsequente und unabhängige Interessenvertretung für seine Mandanten.

Seine Tätigkeit konzentriert sich auf:

Schwerpunkt: Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Ein besonderer Schwerpunkt von Dr. Schäfer ist das Recht der Personenversicherungen, insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Er unterstützt Mandanten insbesondere bei:

Seit vielen Jahren wird Dr. Schäfer als Experte für die erfolgreiche Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten empfohlen.

Zu seinen Mandanten gehören insbesondere Freiberufler wie:

Er vertritt diese auch bei Leistungsansprüchen gegenüber berufsständischen Versorgungswerken wegen Berufsunfähigkeit.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich Dr. Schäfer auf weitere Versicherungsbereiche spezialisiert.

Private Unfallversicherung

Vertretung bei Streit über:

Gebäudeversicherung

Unterstützung bei Streitigkeiten mit Versicherern etwa bei:

Arzthaftung/Behandlungsfehler

Vertretung von Patienten bei:

Rechtliche Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder wegen Behandlungsfehlern sind häufig medizinisch und rechtlich hochkomplex.

Dr. Schäfer konzentriert sich bewusst auf nur zwei Rechtsgebiete:

  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht

Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht eine besonders fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in genau den Fällen, die für seine Mandanten entscheidend sind.

Mandanten werden bei Dr. Schäfer persönlich betreut.

  • Dr. Schäfer bearbeitet alle Fälle selbst
  • Mandanten erhalten Entwürfe wichtiger Schreiben vorab zur Stellungnahme
  • Sie werden laufend über alle Schritte informiert
  • Kopien aller ein- und ausgehenden Schreiben werden übermittelt

So bleiben Mandanten jederzeit vollständig in das Verfahren eingebunden.

Sie können Ihr Anliegen auf verschiedenen Wegen schildern:

  • über das Kontaktformular
  • per E-Mail
  • telefonisch

Häufig erreichen Sie Dr. Schäfer direkt persönlich.

☎️ Ein erstes orientierendes Telefonat ist kostenfrei.

Viele Mandanten betreut Dr. Schäfer deutschlandweit auch:

  • telefonisch
  • per Videokonferenz (z. B. Teams)

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen persönlichen Termin in der Kanzlei in Frankfurt vereinbaren.

Dr. Schäfer nimmt Gerichtstermine grundsätzlich persönlich wahr.

Dies erfolgt:

  • vor Ort bei Gerichten in ganz Deutschland
  • oder – wenn möglich – per Videoverhandlung

Eine Terminsvertretung durch einen anderen Anwalt erfolgt nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Mandats.

  • Erstberatung: üblicherweise zwischen 250 € und 350 €
  • Vergütung möglich nach
    • gesetzlicher Gebührenordnung (RVG)
    • Stundensatz
    • in geeigneten Fällen auch erfolgsabhängig

In vielen Fällen – insbesondere bei

  • Behandlungsfehlern
  • Streit mit Versicherungen

übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

In bestimmten Fällen ist auch eine Bezahlung durch Prozessfinanzierer möglich.

Um eine hohe Spezialisierung zu gewährleisten, werden Mandate außerhalb der Kerngebiete Medizinrecht und Versicherungsrecht in der Regel nicht übernommen.

Nicht übernommen werden insbesondere Mandate im Sozialrecht (u. a. Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkasse, gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft).

Im Bereich der Arzthaftung werden außerdem keine Mandate wegen zahnärztlicher oder psychiatrischer Behandlungen übernommen.

Beruflicher Werdegang

1997 - 2002 Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
2003 - 2005 Referendariat, Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
2005Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
2005 - 2007Angestellter Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei, Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht
Seit 2007Selbstständiger Rechtsanwalt
2009Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. iur.) an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg
2009Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Medizinrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
2012Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Versicherungsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Mitgliedschaften:

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Das F.A.Z. Institut hat Dr. Alexander T. Schäfer auf Basis einer unabhängigen Auswertung als TOP Anwalt 2026 Medizin- und Versicherungsrecht ausgezeichnet.

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