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Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Frankfurt am Main. Seit über 20 Jahren vertritt er bundesweit Versicherungsnehmer und Patienten bei komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen, Versorgungswerken und Behandlern.
Sein Schwerpunkt liegt insbesondere auf:
Dr. Schäfer ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 selbstständig in Frankfurt am Main tätig. 2009 wurde er zum Dr. jur. promoviert. Im selben Jahr verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2012 ist er zusätzlich Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Das F.A.Z. Institut zeichnete Dr. Schäfer auf Basis einer unabhängigen Auswertung als TOP Anwalt 2026 aus.
Dr. Schäfer hat sich bewusst spezialisiert: Er vertritt ausschließlich Versicherte und Patienten.
Mandate von Versicherungsunternehmen oder Behandlern zur Abwehr von Ansprüchen nimmt er grundsätzlich nicht an.
Diese klare Positionierung ermöglicht eine konsequente und unabhängige Interessenvertretung für seine Mandanten.
Seine Tätigkeit konzentriert sich auf:
Ein besonderer Schwerpunkt von Dr. Schäfer ist das Recht der Personenversicherungen, insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Er unterstützt Mandanten insbesondere bei:
Seit vielen Jahren wird Dr. Schäfer als Experte für die erfolgreiche Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten empfohlen.
Zu seinen Mandanten gehören insbesondere Freiberufler wie:
Er vertritt diese auch bei Leistungsansprüchen gegenüber berufsständischen Versorgungswerken wegen Berufsunfähigkeit.
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich Dr. Schäfer auf weitere Versicherungsbereiche spezialisiert.
Vertretung bei Streit über:
Unterstützung bei Streitigkeiten mit Versicherern etwa bei:
Vertretung von Patienten bei:
Rechtliche Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder wegen Behandlungsfehlern sind häufig medizinisch und rechtlich hochkomplex.
Dr. Schäfer konzentriert sich bewusst auf nur zwei Rechtsgebiete:
Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht eine besonders fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in genau den Fällen, die für seine Mandanten entscheidend sind.
Mandanten werden bei Dr. Schäfer persönlich betreut.
So bleiben Mandanten jederzeit vollständig in das Verfahren eingebunden.
Sie können Ihr Anliegen auf verschiedenen Wegen schildern:
Häufig erreichen Sie Dr. Schäfer direkt persönlich.
☎️ Ein erstes orientierendes Telefonat ist kostenfrei.
Viele Mandanten betreut Dr. Schäfer deutschlandweit auch:
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen persönlichen Termin in der Kanzlei in Frankfurt vereinbaren.
Dr. Schäfer nimmt Gerichtstermine grundsätzlich persönlich wahr.
Dies erfolgt:
Eine Terminsvertretung durch einen anderen Anwalt erfolgt nur, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Mandats.
In vielen Fällen – insbesondere bei
übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
In bestimmten Fällen ist auch eine Bezahlung durch Prozessfinanzierer möglich.
Um eine hohe Spezialisierung zu gewährleisten, werden Mandate außerhalb der Kerngebiete Medizinrecht und Versicherungsrecht in der Regel nicht übernommen.
Nicht übernommen werden insbesondere Mandate im Sozialrecht (u. a. Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkasse, gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft).
Im Bereich der Arzthaftung werden außerdem keine Mandate wegen zahnärztlicher oder psychiatrischer Behandlungen übernommen.
| 1997 - 2002 | Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main |
| 2003 - 2005 | Referendariat, Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe |
| 2005 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
| 2005 - 2007 | Angestellter Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei, Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht |
| Seit 2007 | Selbstständiger Rechtsanwalt |
| 2009 | Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. iur.) an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg |
| 2009 | Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Medizinrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main |
| 2012 | Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Versicherungsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main |


Das F.A.Z. Institut hat Dr. Alexander T. Schäfer auf Basis einer unabhängigen Auswertung als TOP Anwalt 2026 Medizin- und Versicherungsrecht ausgezeichnet.