und suchen einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt?
„Als Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht helfe ich Versicherten und Patienten, ihre Rechte durchzusetzen!“
Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Unfall und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern haben eines gemeinsam: Man bekommt sie selten einfach.
Häufig geht es dabei um große Summen und der Erfolg ist entscheidend für die eigene finanzielle Absicherung oder die der Familie. Die Durchsetzung solcher Ansprüche, erst recht vor Gericht, ist oftmals ein langwieriges Unterfangen. Hierfür brauchen Sie jemanden, der an Ihrer Seite steht. Genauso, wie Sie bei einer schweren Erkrankung einen spezialisierten Facharzt aufsuchen würden, sollten Sie für die Durchsetzung derartiger Ansprüche einen Experten kontaktieren.
Was macht einen solchen Experten aus? Ein Experte verfügt zunächst einmal über die entsprechenden formalen Qualifikationen. Für die Bereiche Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Unfallversicherung und Arzthaftung sind dies die Fachanwaltschaften für Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Prüfung Ihrer Angaben bei Abschluss eines Versicherungsvertrages auf mögliche Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten;
Beratung und Vertretung bei der Beantragung von Versicherungsleistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen und Privaten Unfallversicherungen;
Beratung und Vertretung in Nachprüfungsverfahren (BU-Versicherung) oder Neubemessungsverfahren (Private Unfallversicherung);
Beratung und Vertretung nach Anfechtung, Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten oder anderen Obliegenheiten in der BU-Versicherung und der Privaten Unfallversicherung.
Für Patienten:
Prüfung von medizinischen Behandlungen auf mögliche Fehler, insbesondere Einholen von Sachverständigengutachten;
Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Behandlern wie Ärzten wegen Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten oder fehlerhafter Durchführung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Arzthaftungsmandate übernehme, bei denen es um zahnärztliche oder psychiatrische Behandlungen geht.
Das sind die Vorteile für Sie:
Langjährige Erfahrung (Rechtsanwalt seit 2005);
Bundesweit tätig;
Besondere Expertise durch Spezialisierung (mehrfach von Finanztip bestätigt);
Doppelqualifikation als Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht;
Persönliche Erreichbarkeit und Bearbeitung Ihres Falles;
Persönliche Wahrnehmung von Gerichtsterminen (keine Untervertretung);
Keine Vertretung von Schädigern oder Versicherungsunternehmen zur Abwehr von Leistungsansprüchen.