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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen wichtigen Baustein zur Existenzsicherung im Falle von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit dar. Sie soll das finanzielle Risiko absichern, das dadurch entsteht, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Anders als etwa bei der Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang man noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert.

Spezialfälle einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen die Dienstunfähigkeits-, die Schulunfähigkeits- und die Fluguntauglichkeitsversicherung dar. Derartige Versicherungen können auch als Erweiterungen einer »normalen« Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Gbit es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ähnliche Versicherungen stellen die Dread Disease Versicherung, die Multirisk-, die Grundfähigkeits- und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dar. Manchmal werden diese Versicherungen auch in einem Vertrag kombiniert.

Dread-Disease-Versicherung (Schwere Krankheiten)

Die Dread-Disease-Versicherung, auch Schwere-Krankheiten-Versicherung genannt, wird meistens als Alternative angeboten, wenn eine BU-Versicherung nicht abgeschlossen werden kann. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt, wenn man an einer bestimmten Krankheit leidet. Ob man seinen Beruf noch ausüben kann, ist dabei egal.

Multirisk-Versicherung

In der Multi-Risk-Versicherung werden Elemente der Privaten Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Dread Disease Versicherung und der Grundfähigkeitsversicherung kombiniert. Der Umfang und die Voraussetzungen können sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind pauschale Aussagen über den Versicherungsschutz und die Leistungsvoraussetzungen kaum möglich. Es kommt dann immer auf den individuellen Vertrag an.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitenversicherung zahlt, wenn bestimmte Fähigkeiten (Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände, Gehen oder Ähnliches) verloren gehen. Ob der Beruf noch ausgeübt werden kann, spielt keine Rolle. Der Vorteil liegt darin, dass die Definition des Versicherungsfalls eindeutiger als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Allerdings kommt ein Verlust einer Grundfähigkeit viel seltener vor als eine aus anderen Gründen bedingte Berufsunfähigkeit. Die Grundfähigkeitsversicherung ist daher eine Option, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Anders als in der BU-Versicherung ist nicht die Fähigkeit zur Ausübung des letzten Berufs versichert. Die EU-Versicherung zahlt nur, wenn man gar keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Versicherungsleistung sind also sehr viel höher.

Häufige Fragen zur BU-Versicherung:

Bei allen BU-Versicherungen entfällt bei Berufsunfähigkeit die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämien. Bei einer Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung gilt das nicht nur für die Beiträge zur BU-Versicherung an sich, sondern auch für die Prämien der Hauptversicherung. Wenn vereinbart, wird zudem eine BU-Rente gezahlt. Einige Versicherungen enthalten auch Sonderleistungen wie Einmalzahlungen, entweder zu Beginn der Berufsunfähigkeit oder auch zum Ende (Wiedereingliederungshilfe).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie berufsunfähig sind. Die genaue Definition kann von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. In der Regel wird

  • eine voraussichtlich dauerhafte
  • mindestens 50%ige Unfähigkeit
  • zur Fortführung des zuletzt ausgeübten Berufs

verlangt. Diese Unfähigkeit muss ferner durch Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit verursacht sein.

Bei vielen Verträgen genügt es schon, wenn man (voraussichtlich) mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande war, seinem letzten Beruf nachzugehen, damit die Dauerhaftigkeit angenommen wird. Auch verlangt die Berufsunfähigkeitsversicherung keine generelle Erwerbsunfähigkeit. Es ist also egal, wenn man noch einen ganz anderen Beruf ausüben könnte.

Versichert ist immer der Beruf, den Sie zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt haben. Das bedeutet: Auch wenn Sie inzwischen Ihren Job gewechselt und dies dem Versicherer nicht gemeldet haben, bleibt der Schutz für Ihren aktuellen Beruf bestehen.

Wenn Inhalt oder Umfang der beruflichen Tätigkeit krankheitsbedingt geändert werden, wird bei der Prüfung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, zudem weiter auf die Tätigkeit »in gesunden Tagen« abgestellt.

Auch bei nicht krankheitsbedingter Arbeitszeitreduktion kann es sein, dass die Berufsunfähigkeit anhand der zuvor ungekürzten Arbeitszeit geprüft wird. Das ist für den Versicherten häufig günstig. Voraussetzung ist, dass die Reduzierung der Arbeitszeit nur vorübergehend angedacht war. Dieser Zeitraum kann aber mehrere Jahre umfassen, etwa während der Kindererziehung.

Bei Auszubildenden oder Studenten wird bei der Prüfung der später auszuübende Beruf zugrunde gelegt. Wer also sein Studium noch beenden, danach nicht im erlernten Beruf arbeiten könnte, ist berufsunfähig. Manche Versicherungen enthalten hierzu auch konkrete Regelungen im Vertrag.

Auch wer keinen »echten« Beruf ausübt, kann Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Wer als Hausfrau oder -mann tätig ist, bei dem gilt diese Tätigkeit als Beruf. Manche Versicherungen enthalten hierzu auch spezielle Klauseln.

Bei Selbstständigen besteht die Besonderheit, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt, wenn sie die Möglichkeit haben, durch eine Umorganisation ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag eine solche Umorganisationsklausel nicht ausdrücklich beinhaltet. Allerdings sind die Anforderungen an eine zumutbare Umorganisation sehr hoch. Bei Solo-Selbstständigen kommt sie meistens nicht infrage. Denn eine zumutbare Umorganisation liegt nur dann vor, wenn auch danach noch eine sinnvolle, der bisherigen Stellung entsprechende Tätigkeit ausgeübt werden kann. Umorganisation heißt nämlich nicht einfach nur Übertragung der Tätigkeit auf jemanden anderes.

Eine Dynamik bedeutet, dass Ihre BU-Rente jährlich automatisch steigt – zum Beispiel um 2 %. Das hilft, die Inflation auszugleichen. Allerdings erhöhen sich gleichzeitig auch Ihre Beiträge. Wichtig zu wissen: Bei vielen Versicherungen endet die Dynamik, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Es bleibt dann bei der Renten, die zu diesem Zeitpunkt vereinbart war. Manche BU-Versicherungen führen die Dynamik aber auch nach Eintritt des Versicherungsfalles fort. Das nennt man Leistungsdynamik. Dann erhöht sich die Rente auch nach dem Eintritt von Berufsunfähigkeit.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit liegt in der (prognostizierten) Dauer. Bei der Arbeitsunfähigkeit handelt es sich grundsätzlich um einen vorübergehenden Zustand, somit nicht um Berufsunfähgkeit. Gleichwohl sehen manche Verträge Leistungen auch schon bei bloßer Krankschreibung vor. Dann reicht meistens die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) handelt es sich um eine selbstständige Versicherung. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ-Versicherung) ist dagegen mit einer anderen Versicherung (Hauptversicherung) gekoppelt. Dies ist in der Regel eine Lebens- oder Rentenversicherung. Wird man berufsunfähig, muss man auch für diese Hauptversicherung keine Beiträge mehr zahlen.

Viele BU-Versicherungen enthalten die Möglichkeit zu einer Verweisung. Dann werden Leistungen nur erbracht, wenn nicht nur im zuletzt ausgeübten Beruf Berufsunfähigkeit besteht, sondern auch in einem möglichen Verweisungsberuf (abstrakte Verweisungsklausel). Ein Verweisungsberuf liegt nur vor, wenn die soziale Stellung gewahrt wird und das Einkommen vergleichbar ist. Abstrakte Verweisungsklauseln sind mittlerweile selten. Häufig findet man noch konkrete Verweisungsklauseln. Dann ist eine Verweisung nur möglich, wenn der Verweisungsberuf schon ausgeübt wird. Auch hier gilt dann: Die soziale Stellung muss gewahrt bleiben und der Verdienst muss mit dem letzten Einkommen vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vergleichbar sein. Nach der Rechtsprechung ist das in der Regel nur dann der Fall, wenn das neue Einkommen mindestens 80 % des alten beträgt. In manchen Verträgen ist das auch ausdrücklich so geregelt. Bei niedrigen Einkommen kann auch eine Gehaltsdifferenz von weniger als 20 % die Verweisung ausschließen. Bei sehr hohen Einkommen kann dagegen auch ein Einkommensverlust von 25 % oder mehr ausnahmsweise noch zumutbar sein.

Nach § 173 Abs. 2 VVG darf der Versicherer (einmalig) Leistungen befristen. Während der Dauer der Befristung darf er dann keine Nachprüfung durchführen. Die Dauer einer Befristung ist vertraglich häufig auf 12 Monate begrenzt und bedarf eines Grundes. Am Ende der Befristung prüft der Versicherer erneut, ob Berufsunfähigkeit besteht. Eine erneute Befristung ist unzulässig.

Die Anforderungen an eine Befristung sind hoch. Grundsätzlich muss der Versicherer endgültig über die Leistungen entscheiden. Deshalb muss er bei einer Befristung den Grund dafür ungefragt mitteilen. Die entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2019 - IV ZR 235/128 basiert auf einem von Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer geführten Verfahren. Viele Verträge schließen eine Befristung mittlerweile vollständig aus.

Eine Befristung darf nur für die Zukunft erfolgen, auch, wenn der Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erst gestellt wird, wenn die BU schon wieder entfallen ist. Nur bei Missbrauch ist ausnahmsweise auch eine rückwirkende Befristung denkbar.

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, führt das häufig dazu, dass die private Krankentagegeldversicherung beendet wird. Werden BU-Leistungen rückwirkend erbracht, kann dies bedeuten, dass der Krankenversicherer das gezahlte Krankentagegeld zurückfordert, soweit sich die Leistungszeiträume überschneiden. Das ist aber nicht immer möglich und hängt von den Regelungen in der Krankentagegeldversicherung ab. Die Krankengeldzahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind davon nicht betroffen. Eine Rückforderung findet hier nicht statt.

Mit dem Nachprüfungsverfahren (NPV) hat der Versicherer die Möglichkeit, auch nach Bewilligung der Leistungen regelmäßig – üblicherweise einmal im Jahr – das Fortbestehen von Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Der Umfang der Nachprüfung variiert. Es kann sein, dass der Versicherte sich einer Begutachtung unterziehen muss. Zudem können - je nach Regelung im Vertrag - auch neu erworbene Fähigkeiten berücksichtigt werden.

Die Fluguntauglichkeitsversicherung (auch loss of license Versicherung) ist eine besondere BU-Versicherung für Piloten und Flugbegleiter. Der Versicherungsfall ist hier durch den Eintritt von Fluguntauglichkeit definiert.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung stellt eine besondere BU-Versicherung für Beamte dar. Es gibt diese als eigenständige Versicherung oder als Zusatzklausel in einer BU-Versicherung. Wird bei Beamten durch den Dienstherrn eine (erkrankungsbedingte) Dienstunfähigkeit festgestellt, so gilt dies automatisch als Berufsunfähigkeit.

Einen Sonderfall der Berufsversicherung stellt die Schulunfähigkeitsversicherung dar. Diese setzt bereits im Vorfeld der beruflichen Tätigkeit an, nämlich während der Schulzeit. Sie erfasst häufig auch Zeiten einer Ausbildung oder eines Studiums und geht danach meist automatisch in eine normale Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung über.

Freiberufler (Ärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, bestimmte Ingenieure und Psychotherapeuten) haben ihre eigenen Versorgungseinrichtungen. Neben der Altersrente ist eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert. Allerdings sind die Anforderungen deutlich höher als bei einer privaten BU-Versicherung. In der Regel wird eine nahezu uneingeschränkte Berufsunfähigkeit verlangt.

Durch die Leistungen aus einer BU-Rente kann es zum Wegfall der Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung kommen (das betrifft nicht das Krankengeld aus einer gesetzlichen Krankenversicherung). Dies bedeutet schlimmstenfalls, dass auch bereits erhaltenes Krankentagegeld zurückgezahlt werden muss. Ob dies der Fall ist, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Die BU-Versicherung ist von existenzieller Bedeutung. Holen Sie immer anwaltlichen Rat ein, wenn

  • Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen wollen;
  • Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde;
  • der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt, die Kündigung oder die Vertragsanpassung erklärt hat (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung);
  • eine Nachprüfung ansteht;
  • auf einen anderen Beruf verwiesen wird;
  • die Versicherung die Leistungen einstellt.

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