Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung

In der Gebäude- und Elementarschadenversicherung gibt es für dem Versicherungsnehmer zahlreiche Obliegenheiten. Deren Verletzung kann eine Kürzung der Versicherungsleistung bis zur vollständigen Verweigerung (Kürzung auf null) nachsichziehen.

Obliegenheiten

Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sind im Vertrag geregelegt. Häufig werden diese als Sicherheitsvorschriften bezeichnet. Eine der wichtigsten Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung ist die Pflicht, Gebäude zu nutzen beziehungsweise nicht genutzte Gebäude regelmäßig zu kontrollieren. Über die Frage, wann eine Gebäude als ungenutzt gilt, besteht häufig Streit.

Gefahrerhöhungen

Ähnlich wie die Obliegenheiten muss der Versicherungsnehmer auch im Zusammenhang mit Gefahrerhöhungen bestimmte Pflichten beachten. Gefahrerhöhungen sind Umstände, die das Risiko eines Schadens- oder Schadensumfangs erhöhen. Tritt eine solche Gefahrerhöhung - mit oder ohne Zutun des Versicherungsnehmers ein - muss er den Versicherer informieren. Unterlässt er dies, gefährdet das den Versicherungsschutz.

Holen Sie immer anwaltlichen Rat ein, wenn

  • Ihnen der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung gemacht wird;
  • Ihnen eine nicht angezeigt Gefahrerhöhung vor geworfen wird.

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