Ein Rohrbruch, ein Sturm oder eine Überschwemmung können Ihr Haus erheblich schädigen. Nicht selten verweigern Versicherer die Zahlung oder kürzen Leistungen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich Ihre Interessen – vom Schadensfall bis zur gerichtlichen Klärung.
Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude, Gebäudeteile und Zubehör bei
Der genaue Leistungsumfang hängt immer von Ihrem Vertrag (Versicherungsschein und -bedingungen) ab.
Die Elementarschadenversicherung erweitert den Schutz auf sogenannte Elementargefahren. Das sind unter anderem
Auch hier gelten zahlreiche Ausschlüsse und Einschränkungen, die für den versicherungsrechtlichen Laien oftmals nur schwer zu erkennen sind.
Hier unterstützt Sie Dr. Schäfer mit seiner Sachkunde und Erfahrung.
Die Gebäudeversicherung kann mit oder ohne Elementarschadenschutz abgeschlossen werden. Eine Absicherung gegen Elementarschäden kann entweder als Zusatzbaustein in einer Gebäudeversicherung oder als eigenständige Versicherung vereinbart werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Brandversicherung. Typischerweise sind bestimmte Feuergefahren von der Gebäudeversicherung umfasst. Eine Feuerversicherung kann jedoch auch separat abgeschlossen werden. Anders als früher, besteht keine Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Brände.
Als Versicherungsnehmer haben Sie typsicherweise keine genaue Kenntnis von den Versicherungsbedingungen. Sie wissen also nicht exakt, welche Gefahren und Schäden vom Versicherungsschutz erfasst werden und welche ausgeschlossen sind, wie man eine Schadensmeldung fehlerfrei formuliert und welche Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) Sie haben. Dies zu wissen ist aber sehr wichtig, da Sie ansonsten den Versicherungsschutz verlieren oder erhebliche Kürzungen hinnehmen müssen. Darüber hinaus ist die Kommunikation mit Versicherern und Dritten oftmals zeitaufwändig und belastend. Als dies kann Ihnen ein Anwalt abnehmen.
Holen Sie immer anwaltlichen Rat ein, wenn